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Pressemitteilung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt

Förderpaket für eine nachhaltige Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung bei Haus- und Augenärzten ab 2012

Gemeinsam fördern die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Sachsen-Anhalt bereits seit Jahren die Niederlassung vor allem von Hausärzten in unterversorgten Gebieten des Landes. Zukünftig liegt der Fokus der Förderung u. a. auf der Einrichtung neuer Arztpraxen, der Gründung von Nebenbetriebsstätten oder der Anstellung von Ärzten.

Hierfür hat der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalt ein Förderpaket mit verschiedenen Einzelmaßnahmen in Höhe von bis zu 60.000 EUR zur Ansiedlung von Haus- und Augenärzten in ländlichen bzw. genau geplanten Regionen beschlossen.

"Wir wollen mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket nachhaltig die ambulante medizinische Versorgung in allen Regionen Sachsen-Anhalts sichern", erklärte Michael Löher, Vorsitzender des Landesausschusses Ärzte und Krankenkassen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass eine dauerhafte vertragsärztliche Tätigkeit in einer der vorgenannten Arztgruppen in einer als unterversorgt oder als von Unterversorgung bedrohten Region des Landes aufgenommen wird. Die Festlegung dieser Regionen nimmt der Landesausschuss nach bundesweit einheitlichen Kriterien vor.

Um den ärztlichen Nachwuchs für die ambulante Versorgung gezielt für den Standort Sachsen-Anhalt zu gewinnen, können Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zusätzlich zu der auf Bundesebene vereinbarten monatlichen Förderung einen weiteren monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Ebenfalls wird in die Weiterbildung von Augenärzten in Sachsen-Anhalt investiert. Dazu wird - bundesweit erstmalig - auch die Weiterbildung von Augenärzten im ambulanten Bereich mit einem monatlichen Fördergeld unterstützt.

Dem Landesauschuss der Ärzte und Krankenkassen gehören neben Vertretern der AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, des BKK Landesverbandes Mitte, der IKK gesund plus, der LKK Mittel- und Ostdeutschland, der vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt drei unparteiische Mitglieder sowie Patientenvertreter an. Der Landesausschuss hat gem. §§ 99 ff SGB V u.a. über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte zu entscheiden. Neben der Feststellung von Über- und Unterversorgung sowie zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarfe obliegt ihm nach § 105 SGB V die Auslobung und Ausgestaltung von Sicherstellungszuschlägen, mit denen eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung der Versicherten gefördert werden soll.

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Telefon (03 91) 6 27-64 61
Fax (03 91) 6 27-84 59
E-Mail jens.becker@kvsa.de
Vorsitzender des Landesausschusses
Name Michael Löher
Telefon (0 30) 6 29 80-6 00
Fax (0 30) 6 29 80-6 51
E-Mail loeher@deutscher-verein.de