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mitwirkende ambulante Weiterbildungsstätten

Regionalverantwortlicher
Dr. med. Robin John
Arztpaxis John/Böhm/John
Breiteweg 4
39218 Schönebeck
Tel.: (0 39 28) 40 06 61

E-Mail: r.john@hausarztteam-schoenebeck.de

(18 Monate WBB Allgemeinmedizin nach WBO 2020)

 

mitwirkende ambulante Weiterbildungsstätten
Stefan Böhm

Arztpraxis John / Böhm / John
Lessingstraße 54
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: (0 39 28) 7 08 70

(24 Monate WBB Allgemeinmedizin WBO 2020)

Andreas Welzel-Messner

Arztpraxis Welzel-Messner
Marktplatz 10
39249 Barby
Tel.: (03 92 98) 25 74 04


E-Mail: hausarztpraxis.welzel@googlemail.com

(24 Monate WBB Allgemeinmedizin WBO 2020)

Heike Rahms

Arztpraxis Rahms
Geschwister-Scholl-Straße 157
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: (0 39 28) 7 69 51 23

Homepage: http://www.gefaesse-sbk.de (GSBK - ext. Link)

(12 Monate WBB ambulante hausärztliche Versorgung und 6 Monate WBB internistische Patientenversorgung nach WBO 2020)

Dr. med. Volkmar Rahms

Arztpraxis Rahms
Geschwister-Scholl-Straße 157
39218 Schönebeck (Elbe)
Tel.: (0 39 28) 7 69 51 23

E-Mail: volkmar.rahms@dgz-schoenebeck.de
Homepage: http://www.gefaesse-sbk.de (GSBK - ext. Link)

(6 Monate WBB Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung Allgemeinmedizin - Innere Medizin)

WBB - Weiterbildungsbefugnis

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    Allgemeine Hinweise

    Sämtliche WBB und Weiterbildungsstätten (WBS) werden im Hinblick auf die Vorgaben der neuen Weiterbildungsordnung (WBO) 2020 überprüft/ggf. angepasst und neu beschieden.
    Die Weiterbildungsabteilung wird die Weiterbilder für diese Antragstellung sukzessive anschreiben.
    Bis zur Überprüfung/Neuerteilung behalten die bestehenden WBB und die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten grundsätzlich auch für die Weiterbildungsgänge nach neuer WBO 2020 ihre Gültigkeit, wenn die entsprechenden Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Hierzu wird von einer allgemeinen Übergangszeit von bis zu drei Jahren ausgegangen.
    Die nach der WBO 2011 erteilten Befugnisse zur Weiterbildung sowie die anzuerkennenden Weiterbildungszeiten bleiben im Rahmen der jeweiligen Übergangszeit (sieben für Facharztweiterbildungen und drei Jahre für Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen) für die Weiterbildungsgänge gemäß WBO 2011 gültig.